Einzeltherapie

Am Beginn der psychotherapeutischen Behandlung steht ein unverbindliches Erstgespräch(Sprechstunde), in dem wir uns kennen lernen und entschieden wird, ob eine Therapienotwendigkeit besteht. Im Anschluss daran erfolgt entweder eine Akutbehandlung oder die probatorische Phase, in der die Diagnose und die Indikation für die Psychotherapie gestellt werden. Hierfür werden auch die lebensgeschichtlichen Daten (biografische Anamnese) des Kindes und der Eltern erhoben. Am Ende der probatorischen Phase steht der Abschluss eines Therapievertrages, in dem u.a. die mit Ihnen erarbeiteten Ziele der psychotherapeutischen Behandlung festgehalten werden.
Im Anschluss kommt das Kind oder der Jugendliche ein bis zwei Mal pro Woche zu seinen Therapiesitzungen, die ca. 50 Minuten dauern, in die Praxis.  Die Therapie wird in Einzelsitzungen durchgeführt und umfasst 25 Stunden als Kurzzeittherapie und bis zu 70 Stunden als Langzeittherapie. In Einzelfällen kann eine Verlängerung erforderlich sein. Hinzu kommt ungefähr alle vier Sitzungen ein Elterngespräch, um den Entwicklungsprozess auch und insbesondere zu Hause zu unterstützen.
Die Schlussphase der Therapie ist von besonderer Bedeutung. Der Abschied sollte nicht plötzlich erfolgen, um den Therapieerfolg nicht zu gefährden. 

Während der gesamten Therapie und auch darüber hinaus herrscht gegenüber Dritten absolute Schweigepflicht. Dennoch kann es zu Beginn und auch während der Therapie notwendig erscheinen, weitere Personen wie Lehrer oder Erzieher mit in die Behandlung einzubeziehen. Dies geschieht nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen und ihrem Kind und nach einer schriftlichen Entbindung von der Schweigepflicht.