Lehrpraxis

Die Praxis bietet die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 KJPsychTh-APrV, die praktische Tätigkeit von 600 Stunden durchzuführen.

Während des Praktikums werden Ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten im Ablauf einer psychotherapeutischen Praxis und in der Durchführung von Psychotherapien bei Kindern und Jugendlichen vermittelt. Hierzu werden Sie zunächst in Erstgespräche (Sprechstunden), Testdiagnostik, Anamneseerhebung, Diagnose- und Indikationsstellung und Behandlung mit einbezogen, bevor Sie eigene Behandlungen unter Anleitung und Aufsicht durchführen. Integraler Bestandteil der praktischen Tätigkeit ist das Studium der Fachliteratur und die Teilnahme an regelmäßigen Anleitergesprächen, um die Qualität der Arbeit zu sichern. 

Sie werden in der Praxis als Ausbildungsassistenz(nach Genehmigung durch die KVB) beschäftigt.